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   VGH Bayern, 15.05.2006 - 15 BV 03.3368   

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https://dejure.org/2006,23568
VGH Bayern, 15.05.2006 - 15 BV 03.3368 (https://dejure.org/2006,23568)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.05.2006 - 15 BV 03.3368 (https://dejure.org/2006,23568)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 15 BV 03.3368 (https://dejure.org/2006,23568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auswechselung des Grundes für eine bereits ergangene Ruhestandsversetzung; Teilbarkeit der Ruhestandsversetzung; Nachträglich rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderung; Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des bestandskräftig abgeschlossenen ...

  • Judicialis

    DRiG § 48 Abs. 3; ; BBG § 47 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2; ; BeamtVG § 14 Abs. 3 Satz 1; ; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1; ; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2006 - 15 BV 03.3368
    Der Grund einer Ruhestandsversetzung nach § 48 Abs. 3 DRiG gehört, wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, zum Regelungsinhalt der Verfügung und nimmt an deren Bestandskraft teil (hierzu allgemein BVerfG vom 20. April 1982 NJW 1982, 2425/2426; Erichsen/Knoke, Bestandskraft von Verwaltungsakten, NVwZ 1983, 185).
  • BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Keine Rechtsverletzung durch Entsprechen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2006 - 15 BV 03.3368
    Der Antrag auf Versetzung in den Ruhestand bezog sich nicht nur auf Verfahrensfragen, sondern im Sinn einer Zustimmung auf die dadurch bewirkte Veränderung des materiellen Rechtsstatus (vgl. BVerwG vom 17.9.1997 NVwZ 1997, 581 zu § 43 BBG).
  • VG Cottbus, 11.04.2017 - 1 K 131/13

    Verpflichtungsklage bei Ablehnung eines Asylfolgeantrags in der Sache

    Im Rahmen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG reicht eine solche objektive Veränderung der Sachlage indes nicht aus; wie sich schon aus dem Wortlaut des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG ergibt ("die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Sach- und Rechtslage [...]"), muss die geltend gemachte Veränderung vielmehr darüber hinaus aus der Perspektive des Erstverfahrens erheblich sein, sich mithin auf den der Entscheidung im Erstverfahren als entscheidungserheblich zugrunde gelegten Sachverhalt beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2008 - 10 C 25.07 -, juris Rn. 12; Urteil vom 15. Dezember 1987 - 9 C 285/86 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Mai 2006 - 15 BV 03.3368 -, juris Rn. 24; Funke/Kaiser, GK-AsylVfG, 103. EL Mai 2015, § 71 Rn. 206; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage 2015, § 51 Rn. 29).
  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 11.1358

    Ruhestandsbeamtin; Versetzung in den Ruhestand; Zwangspensionierung;

    Nach Beginn des Ruhestands der Klägerin am 1. Juni 2001 kann daher weder die statusbegründende Versetzung in den Ruhestand noch der Grund, auf dem sie beruht, durch Widerruf, Rücknahme oder Wiederaufgreifen des Verfahrens geändert werden (BVerwG U.v. 25.10.2007 - 2 C 22.06 - juris Rn. 12 f.; BayVGH U.v. 15.5.2006 - 15 BV 03.3368 - juris Rn. 21 f.); dies gilt auch für den Fall der rückwirkend anerkannten Schwerbehinderung (VGH BW B.v. 26.1.2010 - 4 S 1059/09 - juris Rn. 9).
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